Spendenabsetzbarkeit

Und so funktioniert die Spendenabsetzbarkeit

  • Spenden Sie wie gewohnt einen beliebigen Betrag an die CliniClowns
  • Achten Sie, bitte, darauf, dass auf Ihrem Abschnitt der volle Vereinsname angeführt ist: Verein CliniClowns.
  • Sammeln sie die Zahlungsbelege Ihrer Spenden.Selbstverständlich senden auch wir Ihnen gerne eine Jahres-Bestätigung über den gespendeten Betrag.
  • Geben Sie die Gesamtsumme Ihrer Spenden als Sonderausgabe an.
  • Ihre gesamte Jahresspende können Sie bis zu einer Höhe von 10% Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
  • Als Betriebsausgabe können bis max. 10 % des Gewinnes steuerlich berücksichtigt werden.
  • Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann bis zu 50% der Spendensumme vom Finanzamt refundiert.

Laut Spendenbegünstigungsbescheid gemäß § 4 a Z. 3 und 4 ESTG können Spenden an den Verein CliniClowns Austria mit Wirksamkeit von 01.01.2009 von der Steuer abgesetzt werden! (Nähere Informationen: www.bmf.gv.at) Die Registrierungsnummer der CliniClowns Austria lautet: SO 1123. Sie ist Suchbegriff in den Listen der begünstigten Spendenempfänger auf der Homepage des Bundeministeriums für Finanzen